Der Europäische Sozialfond fördert Institutionen und Einrichtungen, wie öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Sozialpartner, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung tätig sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.

Teilnahmemöglichkeiten an ESF-Maßnahmen

Auch die Euro-Cert gGmbH als gemeinnützige Bildungseinrichtung bietet Maßnahmen an, die über den Europäischen Sozialfond gefördert werden. Sie als Teilnehmer profitieren von dieser Förderung, denn die Kosten für die Maßnahme werden vollständig vom ESF übernommen. Wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme an einer ESF-geförderten Maßnahme ist, dass Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind.

Sollten Sie Interesse an einer unserer ESF-geförderten Weiterbildungsangebote haben und Sie sind sich unsicher, ob Sie berechtigt sind, daran teilzunehmen, dann sollten Sie sich von uns beraten lassen. Gemeinsam klären wir in einem Gespräch oder Telefonat ab, ob die Weiterbildung das Richtige für Sie ist und ob Sie an der Maßnahme teilnehmen können. Wenn ja, benötigen Sie nur noch die Zusage der Agentur für Arbeit. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater.

ESF-geförderte Maßnahmen benötigen keine weiteren Förderungen. Auch Förderungen der Agentur für Arbeit ,wie Bildungsgutschein oder Bildungsprämie, sind nicht nötig.