Der Europäische Sozialfonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.
Quelle: ESF Grundlagen – Homepage

Wer kann gefördert werden

Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.

Geschichte des ESF

Im Jahr 2007 ist der Europäische Sozialfonds (ESF) fünfzig Jahre alt geworden. Seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft leistet er einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in Europa. Mit Mitteln aus dem ESF sind bereits Millionen von Menschen unterstützt worden. Hier finden Sie einen Einblick in seine Geschichte.

Förderperiode des ESF

Der Begriff „Förderperiode“ beschreibt den zeitlichen Rahmen, für den Mittel der EU-Strukturfonds bereitgestellt werden. Die aktuelle Förderperiode hat am 01.01.2014 begonnen und endet am 31.12.2020. Die letzte Förderperiode lief von 2007 bis 2013.