Wer kann teilnehmen?

  • Personen mit Berechtigungsschein
  • Personen, die Deutsch lernen wollen, sofern freie Kursplätze vorhanden sind

Wer stellt den Berechtigungsschein aus?

Die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge (BAMF) oder das Jobcenter.

Wer hat einen Anspruch auf einen Berechtigungsschein?

  • Ausländische Staatsangehörige, die dauerhaft in Deutschland leben
  • Ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis
  • Asylbewerber und Asylanten
  • Spätaussiedler und deren Familien
  • Deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse
  • EU-Bürger

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung?

  • Pass
  • Aufenthaltstitel
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

Sie möchten einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie unser Kontaktformular.

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